BUCHHALTUNG & JAHRESABSCHLUSS
Buchhaltung und Jahresabschluss
Eine ordnungsgemäße Finanzbuchführung ist die Grundlage zutreffender Steuererklärungen und belastbarer Auswertungen. Sie ist zugleich Voraussetzung für Gespräche mit Banken und Investoren.
Laufende Finanzbuchführung
- digitale Belegübermittlung und Anbindung der Bankkonten
- laufende Verbuchung und Prüfung der Geschäftsvorfälle
- monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassende Meldungen
- Erläuterung wesentlicher Entwicklungen und Abweichungen
Jahresabschluss
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
- Anhang, soweit gesetzlich erforderlich
- elektronische Übermittlung der E-Bilanz (vgl. § 5b EStG)
- Offenlegung im Unternehmensregister (vgl. § 325 HGB)
- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
E-Rechnung
Unternehmen müssen im inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen wird gestaffelt eingeführt. Rechnungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, können den Vorsteuerabzug des Empfängers gefährden. Ich unterstütze Sie bei der rechtzeitigen Anpassung Ihrer Prozesse.
Häufige Fragen
Welche Software ist für die Zusammenarbeit erforderlich?
Die Buchführung erfolgt vollständig digital in einer etablierten Kanzleisoftware. Belege übermitteln Sie digital. Gängige Rechnungs-, Zahlungs- und Kassensysteme lassen sich in der Regel anbinden.
Welche Folgen hat eine verspätete Offenlegung des Jahresabschlusses?
Der Jahresabschluss ist innerhalb der gesetzlichen Frist offenzulegen. Bei Fristversäumnis kann ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden (vgl. § 335 HGB).
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Kontakt
Ihre Anfrage können Sie mir per Formular, E-Mail oder Telefon übermitteln. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen.