SELBSTÄNDIGE & FREIBERUFLER

Steuerberatung für Selbständige und Freiberufler

Ich berate Selbständige und Freiberufler von der Aufnahme der Tätigkeit über die laufende Gewinnermittlung bis zur Frage, ob ein Wechsel in eine Kapitalgesellschaft steuerlich vorteilhaft ist.

Leistungen

  • Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung
  • Finanzbuchführung und betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung einschließlich aller weiteren Einkunftsarten
  • Gewerbesteuererklärung bei gewerblicher Tätigkeit
  • laufende steuerliche Beratung und Gestaltungsberatung

Selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb

Selbständige erzielen entweder Einkünfte aus selbständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG) oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl. § 15 EStG). Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören insbesondere die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Daneben zählen dazu bestimmte sonstige selbständige Tätigkeiten, etwa als Testamentsvollstrecker oder Aufsichtsratsmitglied.

Die Zuordnung hat erhebliche Folgen:

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Gewerbliche Einkünfte sind gewerbesteuerpflichtig.
  • Für Einkünfte aus selbständiger Arbeit besteht keine Buchführungspflicht nach § 141 AO. Bei gewerblichen Einkünften kann sie ab bestimmten Grenzen entstehen.
  • Gewerbliche Tätigkeiten erfordern eine Gewerbeanmeldung.

Die Abgrenzung ist in der Praxis häufig nicht eindeutig. Wird eine als selbständige Arbeit erklärte Tätigkeit nachträglich als gewerblich eingestuft, wird Gewerbesteuer für die betroffenen Jahre festgesetzt. Abgrenzungsfragen ergeben sich insbesondere:

  • bei Tätigkeiten, die einem Katalogberuf nur ähnlich sind, etwa im IT- und Beratungsbereich
  • bei der Beschäftigung fachlich vorgebildeter Mitarbeiter, wenn die eigene leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit in den Hintergrund tritt
  • bei gemischten Tätigkeiten, etwa beratender Tätigkeit verbunden mit dem Verkauf von Waren oder Lizenzen
  • bei Personengesellschaften, deren gesamte Einkünfte bereits durch eine teilweise gewerbliche Tätigkeit, eine Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft oder einen nicht freiberuflich tätigen Gesellschafter gewerblich werden können

Ich prüfe die Einordnung Ihrer Tätigkeit und zeige Möglichkeiten auf, Abgrenzungsrisiken zu vermeiden.

Umsatzsteuer

Ich prüfe, ob die Kleinunternehmerregelung in Betracht kommt und ob ein Verzicht vorteilhaft ist (vgl. § 19 UStG). Für Leistungen an ausländische Auftraggeber kläre ich den Leistungsort und die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens.

Investitionen und Steuerplanung

Für geplante Anschaffungen können Investitionsabzugsbeträge gebildet werden (vgl. § 7g EStG). Ergänzend können Sonderabschreibungen in Betracht kommen. Eine vorausschauende Planung der Gewinne und Vorauszahlungen vermeidet Liquiditätsengpässe und unerwartete Nachzahlungen.

Umwandlung in eine GmbH

Mit steigendem Gewinn kann eine GmbH steuerlich vorteilhaft sein, insbesondere wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben. In einer Vergleichsrechnung stelle ich die Belastung mit Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die laufenden Kosten der Gesellschaft gegenüber. Die Umwandlung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral erfolgen (vgl. Umwandlungssteuergesetz). Werden diese nicht eingehalten, sind die stillen Reserven zu versteuern.

GmbH-Gründung im Einzelnen

Häufige Fragen

Muss ich als Selbständiger Gewerbesteuer zahlen?

Das hängt von der Art der Tätigkeit ab. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, insbesondere aus freiberuflicher Tätigkeit, unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Gewerbliche Einkünfte sind dagegen gewerbesteuerpflichtig. Bei Einzelunternehmern kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden (vgl. § 35 EStG).

Wann besteht eine Buchführungspflicht?

Gewerbetreibende können ab bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen zur Buchführung verpflichtet sein. Für Einkünfte aus selbständiger Arbeit besteht diese Pflicht nicht. Der Gewinn kann dort durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden.

Wann ist die Umwandlung in eine GmbH steuerlich vorteilhaft?

Eine allgemeingültige Gewinngrenze gibt es nicht. Maßgeblich sind insbesondere die Höhe des Gewinns, der private Finanzbedarf und die laufenden Kosten der Gesellschaft. Eine individuelle Vergleichsrechnung schafft eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Kontakt

Ihre Anfrage können Sie mir per Formular, E-Mail oder Telefon übermitteln. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen.