START-UPS & SCALE-UPS
Steuerberatung für Start-ups und Scale-ups
In der Gründungs- und Wachstumsphase werden Entscheidungen mit langfristigen steuerlichen Folgen getroffen. Gesellschafterstruktur und Finanzierungsrunden lassen sich nachträglich, wenn überhaupt, nur mit erheblichem Aufwand korrigieren. Eine frühzeitige steuerliche Beratung schafft hier Rechtssicherheit.
Steuerliche Schwerpunkte je Unternehmensphase
- GRÜNDUNG
Struktur und Erfassung
Rechtsform, Holding-Struktur, steuerliche Erfassung, Finanzbuchführung
- PRE-SEED & SEED
Erste Finanzierung
Kapitalerhöhung, Verwässerung, Wandeldarlehen
- SERIES A
Wachstum strukturieren
Erhalt von Verlustvorträgen, Reporting, Forschungszulage
- SCALE-UP
Internationalisierung
Grenzüberschreitende Umsatzsteuer, Betriebsstätten im Ausland, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen
- EXIT
Veräußerung
Besteuerung des Veräußerungsgewinns, Holding-Struktur, Due Diligence
Gründung
- Wahl der Rechtsform und Prüfung einer Holding-Struktur für die Gründer
- steuerliche Erfassung beim Finanzamt
- Einrichtung der digitalen Finanzbuchführung
Finanzierungsrunden
In einer Finanzierungsrunde stehen Bewertung und Vertragsbedingungen im Vordergrund. Die steuerlichen Folgen werden häufig erst später sichtbar. Zu prüfen sind insbesondere:
- die Verwässerung der Beteiligungsquoten und das Unterschreiten steuerlich maßgeblicher Beteiligungsgrenzen
- der Erhalt steuerlicher Verlustvorträge bei Kapitalerhöhungen und Anteilsübertragungen (vgl. §§ 8c, 8d KStG)
- die Erfassung des Agios im steuerlichen Einlagekonto (vgl. § 27 KStG)
- die steuerlichen Folgen der Wandlung von Darlehen
Forschungszulage
Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen, kann eine Forschungszulage gewährt werden (vgl. Forschungszulagengesetz). Die Zulage wird auf die festgesetzte Steuer angerechnet; ein übersteigender Betrag wird ausgezahlt. Sie kann daher auch für Unternehmen ohne Gewinne von Bedeutung sein. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) über die Förderfähigkeit des Vorhabens.
Wachstum und Internationalisierung
- Monatsabschlüsse und Jahresabschluss nach den Anforderungen von Investoren
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Leistungen, insbesondere bei digitalen Leistungen, Reverse-Charge und One-Stop-Shop
- gewerbesteuerliche Hinzurechnungen, etwa bei Software-Lizenzen und Mieten
- steuerliche Vorbereitung auf Due Diligence und Veräußerung
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt sollte ein Steuerberater eingebunden werden?
Möglichst vor der Gründung. Entscheidungen zur Gesellschafterstruktur, insbesondere die Zwischenschaltung einer Holding, lassen sich vor der Gründung mit deutlich geringerem Aufwand umsetzen als nachträglich.
Welche Folgen kann eine Finanzierungsrunde für Verlustvorträge haben?
Bei schädlichen Anteilsübertragungen gehen nicht genutzte Verlustvorträge unter (vgl. § 8c KStG). Kapitalerhöhungen werden dabei berücksichtigt, soweit sie die Beteiligungsquoten verändern. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Untergang vermeiden, etwa bei ausreichenden stillen Reserven oder über einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (vgl. § 8d KStG). Die Voraussetzungen sollten vor der Runde geprüft werden.
Ist eine Holding-Struktur für Gründer sinnvoll?
Bei geplanten Ausschüttungen zur Reinvestition oder einer späteren Veräußerung kann eine Holding vorteilhaft sein. Dem stehen zusätzliche laufende Kosten und Pflichten gegenüber. Eine Vergleichsrechnung schafft eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Betreuen Sie auch Start-ups außerhalb Berlins?
Ja. Mein Kanzleisitz ist Berlin. Eine Betreuung ist bundesweit möglich.
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
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