GMBH-GRÜNDUNG
GmbH-Gründung
Die steuerlichen Weichen eines Unternehmens werden bei der Gründung gestellt. Ich begleite Sie bei der Wahl der Struktur, der steuerlichen Erfassung und dem Aufbau der laufenden Buchführung und betreue Ihre Gesellschaft anschließend fortlaufend.
Vor der Gründung
- Wahl der Rechtsform unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen
- Prüfung einer Holding-Struktur für die Gesellschafter
- steuerliche Beurteilung von Sacheinlagen und eingebrachten Rechten
- Abstimmung mit Notar und Rechtsanwalt
Nach der Gründung
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (vgl. § 138 Abs. 1b AO)
- Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Einrichtung der digitalen Finanzbuchführung
- Planung der Vorauszahlungen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer
Häufige Fragen
Bis wann ist die Gesellschaft beim Finanzamt anzumelden?
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb einer gesetzlichen Frist nach Gründung bzw. Aufnahme der Tätigkeit elektronisch zu übermitteln (vgl. § 138 Abs. 1b AO). Bis zur Erteilung der Steuernummer können keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht zwar, eine Erstattung kann aber erst nach Erteilung der Steuernummer erfolgen.
Kann ein bestehendes Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht werden?
Ja. Die Einbringung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag steuerneutral zu Buchwerten erfolgen (vgl. § 20 UmwStG). Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, sind die stillen Reserven zu versteuern. Auch nach der Einbringung sind Fristen zu beachten, deren Verletzung zu einer nachträglichen Besteuerung führen kann.
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
Kontakt
Ihre Anfrage können Sie mir per Formular, E-Mail oder Telefon übermitteln. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen.