HOLDING-GMBH
Holding-GmbH
Eine Holding-Struktur kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Ihr stehen zusätzliche Kosten und Pflichten gegenüber. Ich prüfe, ob und in welcher Form eine Holding in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Steuerliche Wirkung
Gewinnausschüttungen und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind bei einer Holding-Kapitalgesellschaft weitgehend steuerfrei (vgl. § 8b KStG). Ein geringer Teil gilt pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgabe und wird besteuert.
Für Gewinnausschüttungen setzt die Steuerbefreiung eine Mindestbeteiligung voraus. Unterschreitet die Holding die maßgeblichen Beteiligungsgrenzen, werden Ausschüttungen bei ihr voll körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig (vgl. § 8b Abs. 4 KStG, § 9 Nr. 2a GewStG).
Anwendungsfälle
- Reinvestition von Gewinnen aus der operativen Gesellschaft
- geplante Veräußerung der operativen Gesellschaft
- Bündelung mehrerer Beteiligungen
- Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
Nachträgliche Einbringung
Bestehende Beteiligungen können unter bestimmten Voraussetzungen zu Buchwerten in eine Holding eingebracht werden (vgl. § 21 UmwStG). Bei einer Veräußerung innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist wird der Einbringungsvorgang rückwirkend besteuert (vgl. § 22 UmwStG). Vor einer geplanten Veräußerung ist die Struktur daher frühzeitig zu prüfen.
Häufige Fragen
Ab welchem Gewinn ist eine Holding wirtschaftlich sinnvoll?
Eine allgemeingültige Grenze besteht nicht. Maßgeblich sind die geplante Verwendung der Gewinne, eine mögliche Veräußerung und die laufenden Kosten der zusätzlichen Gesellschaft. Eine Vergleichsrechnung schafft eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
Kann eine Holding auch nachträglich errichtet werden?
Ja. Die Einbringung ist an Voraussetzungen und Sperrfristen geknüpft. Vor einer geplanten Veräußerung sollte sie mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf erfolgen.
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
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